22.05.2026

Aktuelle Informationen zu den Corona-Soforthilfen: Hessen entlastet Unternehmen

Hessen ändert die Rückforderungen der Corona-Soforthilfe und entlastet damit rund 66.400 Unternehmen und Betriebe. Nach dem Moratorium im September 2025 setzt die Landesregierung nun konkrete Erleichterungen um, die laut Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori vor allem kleine Unternehmen finanziell stärken sollen.

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Wie aus der Pressmeldung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum zu entnehmen ist, sollen Unternehmen um insgesamt rund 66 Millionen Euro entlastet werden. Gleichzeitig bleibt bestehen: Wer die Hilfen unrechtmäßig beantragt hat, muss weiterhin zurückzahlen. Kern der neuen Regelungen ist, dass betriebliche Eigenmittel künftig nicht mehr auf die Förderung angerechnet werden. Außerdem zählen tatsächlich geleistete Darlehenstilgungen nun als förderfähige Ausgaben. Davon profitieren etwa 62.000 noch offene Fälle mit einer Entlastung von rund 57 Millionen Euro. Zusätzlich werden in etwa 1.100 laufenden Klageverfahren einvernehmliche Lösungen ermöglicht. Auch bei Überschneidungen zwischen Corona-Soforthilfe und Überbrückungshilfe I gibt es Verbesserungen: In 3.262 Fällen reduziert die Anrechnung der Überbrückungshilfe die Rückzahlungspflicht. Das bringt weitere Entlastungen von rund 9 Millionen Euro. Für etwa 20.000 bereits abgeschlossene Fälle sollen zudem individuelle Teil-Erlasse oder Niederschlagungen möglich werden.

Die Finanzierung der Entlastungen erfolgt gemeinsam durch Bund und Land Hessen. Die betroffenen Unternehmen sollen nun vom Regierungspräsidium Kassel über die Änderungen informiert werden.

Die Pressemeldung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum finden Sie hier. Beachten Sie auch den Zwei-Seiter am Ende der Meldung.